Zum Problem der Selbstreformierung reformbedürftiger Demokratien: Der Fall Itali


ISBN 9783640163809
32 Seiten, Taschenbuch/Paperback
CHF 22.05
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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Westeuropa, Note: 1,0, Universität Passau (Lehrstuhl für Politikwissenschaft I), Veranstaltung: Hauptseminar "Verfassungsgebung und Verfassungswandel: Westliche und östliche Demokratien im Vergleich", Sprache: Deutsch, Abstract: Der Fall Italien - Dauerkrise einer schwierigen Demokratie und Die Italiener oder

Demokratie als Lebenskunst sind nur zwei Titel aus der politikwissenschaftlichen

Literatur der späten achtziger Jahre über Italien, ein Land, dessen politische Verhältnisse

traditionell als schwierig eingestuft werden. Trotz zahlreicher Probleme politischer

Natur kam eine grundlegende Reformierung der italienischen Institutionen bzw. eine

Revision der italienischen Verfassung von 1948 bisher nicht zustande. Dies ist umso

erstaunlicher, als in der Zeit von 1983 bis 1998 drei mit einer mehr oder weniger

grundlegenden Reformierung der Institutionen beauftragte Zweikammerkommissionen,

sog. Bicameralen, zur Beratung einberufen worden waren. Ferner spricht man in Bezug

auf Italien seit dem Zeitraum von etwa 1991 bis 1996, der sog. Transitionsphase,

vielfach von einer Zweiten Republik.

Es stellt sich zunächst die Frage, inwieweit die schwierige politische Situation Italiens

auf Strukturprobleme im politischen System bzw. im Verfassungsgefüge zurückzuführen

ist. Daher sollen in einem ersten Teil der vorliegenden Arbeit die spezifischen

Problemkomplexe im Institutionengefüge Italiens dargestellt werden. Diese strukturellen

Probleme standen als zentrale Themenkomplexe immer wieder im Mittelpunkt der

Verfassungsreformdebatte. Dies gilt speziell für die drei Bicameralen, deren Diskussions-

verlauf daher ebenfalls kurz thematisiert werden soll.

Darauf folgt eine Auseinandersetzung mit der Kernfrage der vorliegenden Arbeit, die

folgendermaßen lautet: Welche Gründe gibt es für das Misslingen jeglicher großer

Reformvorhaben im Italien zur Zeit der drei Bicameralen? Dabei drängt sich die Frage

auf, ob der Druck in Italien letztlich doch nicht groß genug war, um eine grundlegende

Reform herbeizuführen oder ob die Unfähigkeit zur Veränderung andere Ursachen hat. Prinzipiell besteht für die Verwirklichung tiefgreifender Reformen neben einem

übermäßigen internen Problemdruck, der schließlich zur allfälligen Reform zwingt, noch

die Chance des Einsatzes eines Agendasetters zum Vorantreiben der Reformdiskussion. Die drei Bicameralen stellten hierbei für Italien in etwa das dar, was für die Europäische

Union derzeit der einberufenen Verfassungskonvent vollbringen soll. [.]
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