Adonia Verlag: Strafrechtliche Arzthaftung und 'an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit'? - Schilling, Georg - Bod

Strafrechtliche Arzthaftung und 'an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit'?

Widerlegung von unseriösen Fehlbehauptungen betreffend das Beweismass insbesonde
Bod
ISBN 9783640399451
44 Seiten, Taschenbuch/Paperback
CHF 22.05
BOD folgt in ca. einer Woche
Fachbuch aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: keine, Universität Wien (Institut für Strafrecht und Kriminologie), Veranstaltung: Wissenschaftliche Analyse von unhaltbaren Fehlbehauptungen in der Jurisprudenz, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Problemkreises der sog Unterlassungshaftung, in welchem die sog Quasi-Kausalität von Bedeutung ist, ist für Mediziner/innen von großer Bedeutung. Dies deshalb, da hier zT eine Wahrscheinlichkeits-Urteil verlangt wird.

Bereits von Anfang an werden Mediziner/innen mit statistischen basics betraut. Das Beweismaß einer so genannten an Sicherheit grenzenden [sic!] Wahrscheinlichkeit regt zum Lachen (oder Weinen) an (so manche Wissenschafter/innen): seriös-wissenschaftlich haltbar ist es - wie so manche Medizinerin/so mancher Mediziner dies durchaus rasch durchschaut (nicht zuletzt ob fundierten statistischen Elementar-Verständnisses) allerdings - im juristischen Kreis kaum reflektiert - in keinster Weise.

Wenn ich angeklagt bin (etwa wegen fahrlässiger Tötung oder fahrlässiger Körperverletzung durch ein Unterlassen) als Mediziner (Medizinerin), bedarf es eines Sachverständigen welcher besagte Quasikausalität mit der (berühmt-berüchtigten) an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit festzustellen hat, widrigenfalls ein eingetretener Erfolg nicht zugerechnet werden kann.



a) Was nun kann im Prozessverlauf ein angeklagter Mediziner etwa tun? Wie kann/sollte er eventuell argumentieren?

b) Welche Aufgabe hat im Falle von Erfolgs-Unterlassungdelikten sein Verteidiger?

c) Wie kann man den Sachverständigen (intelligent, sachlich) aufmachen?

d) Wie überzeugt man (möglichst) den Herrn Rat / die Frau Rat von der Haltlosigkeit besagter (gut-klingender, rhetorischer) Wortfloskel?

e) Wie sieht es beim grob pflichtwidrigen Unterlassen einer Ärztin (eines Arztes; als Drittem) betreffend den Risikozusammenhang aus? Ist auch hier die - so genannte - an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit korrekt?

f) Wie kann man Sachverständige zum Umdenken bewegen?

g) Was bedeutet das - aus Sicht der StA - für die Anklage(schrift)?

h) Was kann ein Verteidiger für seinen (Chef-)Arzt herausholen (igZ)?

i) Stichwort Schriftgutachten (etwa von s.g. Kriminologen Prof Dr GRAFL): Was bedeutet hier (bzw hat hier - etwa heute, anno 2009 - verloren) die so genannte an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit (in Ausnahmefällen etwa von s.g. Kriminologen Prof Dr GRAFL etwa gebraucht)?

j) Stichwort DNA-Untersuchungen: Was hat hier - de facto - aus seriös-wissenschaftlicher Sicht - etwa eine - so genannte an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit - allen Ernstes zu suchen?
ZUM ANFANG