1. Nur das, was in einer Tiergattung anerbt, kann zu einem Klassen-Unterschiede in derselben berechtigen / 2. Man kann in Ansehung der Hautfarbe vier Klassenunterschiede der Menschen annehmen / 3. In der Klasse der Weißen ist, außer dem, was zur Menschengattung überhaupt gehört, keine andere charakteristische Eigenschaft notwendig erblich; und so auch in den übrigen / 4. In der Vermischung jener genannten vier Klassen mit einander artet der Charakter einer jeden unausbleiblich an / 5. Betrachtung über das Gesetz der notwendig halbschlächtigen Zeugung / 6. Nur das, was in dem Klassenunterschiede der Menschengattung unausbleiblich anerbt, kann zu der Benennung einer besonderen Menschenrasse berechtigen / Anmerkungen
MUTMASSLICHER ANFANG DER MENSCHENGESCHICHTE
Beschluß der Geschichte
SchlußAnmerkung
ÜBER DAS MISSLINGEN ALLER PHILOSOPHISCIIEN VERSUCHE IN DER THEODIZEE
Schlußanmerkung
ÜBER DEN GEMEINSPRUCH: DAS MAG IN DER THEORIE RICHTIG SEIN, TAUGT ABER NICHT FÜR DIE PRAXIS
I. Von dem Verhältnis der Theorie zur Praxis in der Moral überhaupt (Zur Beantwortung einiger Einwürfe des Hrn. Prof. Garve) / II. Vom Verhältnis der Theorie zur Praxis im Staatsrecht (Gegen Hobbes) / III. Vom Verhältnis der Theorie zur Praxis im Völkerrecht. In allgemein-philanthropischer, d. i. kosmopolitischer Absicht betrachtet (Gegen Moses Mendelssohn)