Recht und Staat nach menschlichem Mass


ISBN 9783942393522
688 Seiten, Gebunden/Hardcover
CHF 29.25
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In diesem Buch geht es um die Konsequenzen, die aus der Grundlegungsfunktion der Menschenwürde und der Menschenrechte für das Recht, die Verfassung, das Internationale Recht, den Nationalstaat und transnationale Staatenverbände sowie die Demokratie zu ziehen sind.

Dieses Buch ist ein auf Fragen des (deutschen) Öffentlichen Rechts - des Verfassungs- und Staatsrechts - und des Völkerrechts konzentriertes Plädoyer gegen metaphysische Konzeptionen des Rechts und für einen vorsichtigen, durch die Menschenrechtsnormen gezähmten, nicht-legalistischen Rechtspositivismus, der Fragen nach der Legitimität von Recht und Staat stellt.



In seiner gemäßigten Version räumt dieser Rechtspositivismus eine teilweise Überlappung von Rechten und moralischen Verpflichtungen ein. Er begründet unter Berücksichtigung des inner- und transgesellschaftlichen Pluralismus und des weltweit tatsächlich bestehenden Rechtspluralismus - aber im Gegenzug zu Kultur- und Rechtsrelativismus - die Antwort auf die Frage, welcher Universalismus faktisch möglich ist.

Die Antwort lautet: Voneinander abweichende Begründungen für die Anerkennung der Menschenrechte und des ius cogens sind möglich; deren Implementierung, Anwendung und Schutz hat aber die Grenzen des transkulturell und mit universeller Geltung vereinbarten juridischen Kosmopolitismus zu respektieren.

Unter dem Titel Recht und Staat nach menschlichem Maß soll dieses Buch in einer besonderen Perspektive in die allgemeine Rechts- und Staatstheorie einführen: Es geht um eine von der Rechtnorm der Achtung und des Schutzes der Menschenwürde ausgehende und durch die positivierten Menschenrechte begründete pluralistische, Rechtspluralismus anerkennende und zugleich nicht durch Kultur- und Rechtsrelativismus unterhöhlte normative Theorie von Recht, Staat und Demokratie. Drei Bezugsquellen spielen bei der Begründung dieser Theorie eine besonders wichtige Rolle. Mit I. Kant geht es um den Vorrang des Rechts vor der Moral, mit H. Kelsen um die Forderung der Neutralität des Rechts gegenüber Religionen, Weltanschauungen und Ideologien und mit G. Radbruch um ein Recht, das nachmetaphysisch dem Maßstab der Gerechtigkeit entspricht.



In Teil I werden zunächst Ausgangsprobleme der Rechts- und Staatstheorie thematisiert. Sie betreffen erstens das angesichts des Pluralismus von Wissenskulturen und Überzeugungen sowie der Wahl epistemologischer Profile, Begriffsrahmen und Theorien mögliche Wissen und die menschenmögliche Gewissheit. Sie beziehen sich zweitens auf die anthropologische conditio humana und die Möglichkeiten des Handelns unter der Voraussetzung des faktischen Pluralismus moralischer und rechtlicher Überzeugungen, Einstellungen und Werte. Das dritte Problemfeld betrifft die Frage, ob die Pluralität von Wissens- und Handlungskulturen sowie faktischer Rechtspluralismus zu Kulturrelativismus führen und ob aus Kulturrelativismus zwangsläufig Rechtsrelativismus folgen muss.

Die Kapitel zum Schutz der Menschenwürde als Verfassungsnorm und zu den Menschenrechten (Teil II) bilden deshalb den Schwerpunkt, weil die Maßstäbe für die Kritik von Recht (Teil III) und Staat (Teil IV) in der Menschenwürdenorm und in den Normen des positiven Menschenrechte-Rechts gegeben sind. Diese Kritik besteht zum einen - mit Kant - in der theoretischen Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit (i) >richtigen<, d. h. gerechten Rechts, (ii) eines Rechts- und Sozialstaates, der den immer drohenden Macht- und Gewaltstaat bändigt, (iii) eines am Frieden und an den Menschenrechten orientierten Internationalen Rechts auf dem Wege zu einem universellen Konstitutionalismus, d. h. zu einer rechts- und sozialstaatlich verfassten Weltgesellschaft (Teil V) und (iv) der Demokratie (Teil IV). Zum anderen geht es um die praktische Dimension von Kritik: Kritik am Unrecht, das im Namen von Recht und Staat verübt wird, Kritik am politischen und ideologischen Missbrauch der Menschenrechte zur Legitimation >humanitärer Interventionen< unter Berufung auf ein
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