Der mit der fortschreitenden Digitalisierung verbundene Fachkräftemangel macht in vielen Branchen neben der klassischen, auf die Bewerbung von unbekannten Interessenten abstellende Stellenausschreibung ein aktives Suchen und Rekrutieren von Beschäftigten seitens des Arbeitgebers nötig.Unabhängig des für die Anwerbung von Beschäftigten gewählten Weges muss das Vorgehen mit den Vorgaben des Datenschutz-, des Wettbewerbs-, des Verbraucher- und des Gleichbehandlungsrechts vereinbar sein. Ferner sind Konkurrenzverbote, Geschäftsgeheimnisse und besonderen Vertraulichkeitspflichten ins Kalkül zu ziehen. Dies gilt insbesondere., wenn Arbeitnehmer im Rahmen eines active sourcings bzw. active recruitment aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis abgeworben werden sollen. - Die ineinandergreifenden Regelungsbereiche
Gewinnung und Auswahl von Bewerbern Grundsatz und Verfahrensfragen gemäß DSGVO und BDSG
Unlautere wettbewerbliche Handlungen bei der Personalgewinnung nach dem UWG
Gesetzliche und vertragliche Verbote von Konkurrenztätigkeiten nach HGB und BGB
Das Geschäftsgeheimnis bei der An/Abwerbung von Geheimnisträgern
Der für die Verarbeitung von Bewerberdaten unter Vorgabe von DSGVO; BDSG, AGG, BetrVG und GeschGehG geltende Zulässigkeitskatalog