Adonia Verlag: Privatisierung staatlicher Aufgaben im Umweltschutz. - Ludwig, Frank - Duncker

Privatisierung staatlicher Aufgaben im Umweltschutz.

Eine Untersuchung am Beispiel des anlagenbezogenen Immissionsschutzes nach dem B
Duncker
ISBN 9783428093885
325 Seiten, Taschenbuch/Paperback
CHF 85.70
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Der Autor untersucht Privatisierungsansätze und -potentiale im Bereich des anlagenbezogenen Immissionsschutzes nach dem BImSchG. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Erfassung und Systematisierung der privaten Mitwirkungsmöglichkeiten im geltenden Recht. Weitergehende Reformvorschläge werden im Anschluß angesprochen.



Als Ausgangspunkt definiert der Verfasser den staatlichen Vollzug der Gesetze als zentrale Staatsaufgabe. Anschließend wird ein Idealmodell entwickelt, das deutlich macht, mit welchen Schritten die staatliche Vollzugsverwaltung typischerweise vorgeht, um einen gegebenen Sachverhalt mit einem normativ geforderten Soll-Zustand in Übereinstimmung zu bringen. Dieses ordnungsrechtliche Konzept der durchgängig behördlichen Vollzugsentscheidung im Einzelfall liegt auch dem BImSchG noch in weiten Teilen zugrunde.



Ausgehend von dem Modell wird dann diskutiert, in welchem Umfang die staatlichen Tätigkeiten ganz oder teilweise auf Private verlagert werden können. Einleitend hierzu beleuchtet der Verfasser die Defizite des ausschließlich staatlichen Vollzugs und stellt die aktuelle Privatisierungsdiskussion dar. Sodann untersucht er die einzelnen immissionsschutzrechtlichen Vollzugsinstrumente der Eröffnungs- und der Befolgungskontrolle auf ihren Gehalt an privater Mitwirkung. Außerhalb des einzelfallbezogenen Vollzugsmodells werden darüber hinaus die Bereiche der privaten Normung und der Betriebsorganisation behandelt. Ein Ausblick auf potentielle weitere Privatisierungsmaßnahmen schließt die Arbeit ab.



Die Analyse zeigt, daß bereits das geltende Recht umfangreiche Möglichkeiten für die Teilhabe Privater am staatlichen Immissionsschutz bereithält. Das gilt insbesondere für die Vermittlung von Spezialkenntnissen und für die Vornahme standardisierter Kontrolltätigkeiten. Gegenüber dem staatlichen Eigenvollzug erscheinen sie zumeist als 'funktionale' Privatisierungen, deren Zulässigkeit verfassungsrechtlich nur schwach vordeterminiert ist.
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