Adonia Verlag: Pannen, Skandale und Affären? - Hunsicker, Ernst - Bod

Pannen, Skandale und Affären?

Die Polizei im Blickpunkt der Öffentlichkeit
Bod
ISBN 9783656740728
36 Seiten, Taschenbuch/Paperback
CHF 12.15
BOD folgt in ca. einer Woche
Fachbuch aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Journalismus, Publizistik, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Wortwahl Polizeipanne, Polizeiskandal oder auch Polizeiaffäre sind die Medien schnell bei der Hand. Da gibt es zwischen dem seriösen Journalismus und dem Boulevardjournalismus kaum einen nennenswerten Unterschied. Journalisten sind gegenüber der sensationsgierigen Öffentlichkeit kaum bereit, die Untersuchungen zu Vorwürfen, die sich gegen die Polizei (allgemein) oder gegen einzelne Polizeibeschäftigte richten, abzuwarten. Es gilt nicht gerade selten das Prinzip Vorurteil vor Urteil. Allerdings: Die Hinweise auf (vermeintlich) strafrechtlich relevantes Verhalten und/oder (vermeintlich) beamten-/disziplinarrechtlich zu würdigendes Fehlverhalten kommen auch aus den Reihen der Polizei (offen, anonym). Über die Motivlage der anzeigenden Person lässt sich mehr oder weniger spekulieren. Bereits nach den ersten Untersuchungen stellt sich oft genug heraus, dass die Polizeipanne, der Polizeiskandal oder die Polizeiaffäre lediglich eine voreilige Journalistenschelte war, woran allerdings teils Verantwortliche in vorgesetzten Polizeibehörden und (über-)kritische Experten eine nicht unerhebliche Mitverantwortung tragen. Dieser Personenkreis kann offenbar gar nicht ermessen, welches Unheil er nicht nur für die betroffenen Personen, sondern auch für deren Familien anrichtet. Das Prinzip der Unschuldsvermutung als Teil des Rechtsstaatsprinzips gilt anscheinend nur eingeschränkt für öffentlich Beschäftigte und somit auch für Polizeibeschäftigte. Auch ist festzustellen, dass beschuldigte Polizeibeschäftigte vorschnell suspendiert werden, wobei allerdings - nicht immer nachvollziehbare - Unterscheidungen vorgenommen werden. Denn die Unschuldsvermutung wird mal so und mal so ausgelegt, sodass der Verdacht entstehen kann, dass es eine Unschuldsvermutung der 1. und der 2. Klasse gibt.
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