Menschenrechte im Vormärz


ISBN 9783849813765
294 Seiten, Taschenbuch/Paperback
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Obgleich der Vormärz und die Nationalversammlung die Inspiration fu¨r

die Grundrechte in der französischen Erklärung der Menschen- und Bu¨rgerrechte

vom 26. August 1789 finden und das "Reichsgesetz, betreffend

die Grundrechte des deutschen Volkes" nicht von einem König oktroyiert

wurde, ähnelt es in einer wesentlichen Hinsicht mehr der Magna Charta vom

15. Juli 1215 als der französischen Erklärung der Menschen- und Bu¨rgerrechte

oder der Verfassung der Vereinigten Staaten vom 17. September 1787.

Statt einer genuinen Präambel beginnt das Reichsgesetz mit einem Hinweis

auf die gegenu¨ber den Einzelstaaten vereinheitlichende und einschränkende

Rolle der Grundrechte: "Dem deutschen Volke sollen die nachstehenden

Grundrechte gewährleistet sein. Sie sollen den Verfassungen der deutschen

Einzelstaaten zur Norm dienen, und keine Verfassung oder Gesetzgebung

eines deutschen Einzelstaates soll dieselben je aufheben oder beschränken

können." In ihrer jeweiligen Präambel betonte dagegen die Verfassung der

Vereinigten Staaten das kontraktualistische Element und die französische

Erklärung das naturrechtliche Element, und beide erwähnen in einer emanzipatorischen

Perspektive die Übel, fu¨r welche die Grund- bzw. die Menschen-

bzw. die Bu¨rgerrechte das Gegenmittel darstellen, und das Glu¨ck, das

daraus entstehen soll. Die Begru¨ndung der Grundrechte kann man daher

nicht im Reichsgesetz, sondern nur in den Debatten des Vormärz finden,

die, neben anderen Aspekten der Menschenrechtsthematik, die AutorInnen

dieses Sammelbandes darstellen
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