Es ist empirisch erwiesen, daß als Gegenleistung für die Erbringung von Diensten häufig Vergütungen vereinbart werden, die linear oder abschnittsweise linear in einer Erfolgsgröße sind. So lassen sich die Zahlungsstrukturen von Beteiligungs- und Forderungstiteln als Ergebnis einer - abschnittsweise - linearen Vergütungsregelung für den geschäftsführenden Gesellschafter einer Unternehmung interpretieren.