Adonia Verlag: Landesverteidigung: Milizsystem das unbekannte Wesen! - LUGERT, Alfred C - Buchschmiede

Landesverteidigung: Milizsystem das unbekannte Wesen!

Fakten / Analyse / Satire
Buchschmiede
ISBN 9783991811855
494 Seiten, Taschenbuch/Paperback
Titel führen wir nicht
Die sicherheitspolitische Forschungsinitiative SECURITY RESEARCH (SR) mit Dr. Alfred C. LUGERT, Oberst des höheren militärfachlichen Dienstes aD, veröffentlicht mit diesem Buch wesentliche Fakten, Analysen und Satiren zur wechselhaften und grundsätzlich verfassungswidrigen Fehlentwicklung des Bundesheeres im Zeitraum von 2013 bis heute!



Eine Auswahl der Diskussionsbeiträge zum Thema Landesverteidigung von Militärexperten (darunter hochrangige Offiziere des Berufs- und Milizstandes) wurden im Buch veröffentlicht.



Die chronologische Präsentation ermöglicht eine übersichtliche Überprüfung der Entwicklung der österreichischen Landesverteidigung der letzten 12 Jahre mit einem sichtlich falsch verstandenen politischen Vollzug des völlig klar und deutlich formulierten Verfassungsauftrags (Bundes-Verfassungsgesetz Artikel 79 Absatz 1: Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung, es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten).



Völlig klar ist die Forderung bei der Einrichtung des Milizsystems, dass das ganze Bundesheer gemeint ist, und nicht nur ein ÖBH mit einer sogenannten Miliz - als eine zusätzlich zum eigentlichen Bundesheer angefügte eigenständige und sogar nur freiwillige Teilstreitkraft - wie es vor 1988 die nicht erfolgreiche 2-Teilung des Bundesheeres in eine Bereitschaftstruppe (die in personeller Hinsicht de facto nur zu einem Drittel auffüllbar war) und einer zusätzlichen Landwehr, die mit einer ausreichenden Anzahl von Reservisten in Übungen und für den im Einsatz bereit war!



Aus diesem Grund hatten bereits 1988 der Bundeskanzler Franz VRANITZKY (SPÖ) und der Bundesminister Robert LICHAL (ÖVP) die volle Integration von Berufs- und Reservekomponente in einem gemeinsamen Bundesheer, nach dem, von der Schweiz übernommenen Milizsystem. zur Beschlussfassung im Parlament eingebracht, was dann einstimmig im Verfassungsrang beschlossen wurde. 2014 wurde es erneut vom Nationalrat zum Vollzug durch die Regierung eingefordert!



Brigadier Manfred GÄNSDORFER hat das, ganz im Sinne des österreichischen Verfassungsauftrags, einmal in verkürzter Form formuliert: Miliz ist ein Systembegriff und kein Personenbegriff!



Tatsache aber war, dass der Verfassungsauftrag in Österreich weitgehend nicht begriffen wurde, bzw. auch aus verschiedenen Gründen von politischen Entscheidungsträgern nicht gewollt war.



Die Darstellung der relevanten Fakten / Analysen und auch Satire im Buch, ist ein drastischer Augen-Öffner, der sehr konkret zur relevanten Meinungsbildung und zur eigenen politischen Positionierung zur Einrichtung des Bundesheeres ganz besonders nützlich ist.



Man muss auch hinzufügen, dass z.B. der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofes DR. Gerhart HOLZINGER in einem Gastkommentar in der Kronen Zeitung vom 1. Oktober 2010 schrieb: Die Verfassung gilt für alle. Wenn man von der Bürgerin und vom Bürger die Einhaltung der Gesetze verlangt, dann sind in noch höherem Maße die Politiker dazu verpflichtet die Verfassung strikt zu befolgen. Das entspricht dem Eid, den alle, die in diesem Staat Verantwortung tragen beim Antritt Ihres Amtes geleistet haben.

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