John Rawls und der Aristotelische Grundsatz


ISBN 9783656451211
28 Seiten, Taschenbuch/Paperback
CHF 22.05
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht,.), Note: 1,7, Freie Universität Berlin, Veranstaltung: HS John Rawls - Eine Theorie der Gerechtigkeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Jeder Mensch hat zahlreiche Fähigkeiten, von denen er vom Kindesalter an einige

entwickelt und andere vernachlässigt. Der von Rawls angenommene Aristotelische

Grundsatz (AG) übernimmt dabei die Rolle einer Vorauswahlinstanz, indem er den

Menschen Lust empfinden lässt, wenn er erfolgreich seine Fähigkeiten einsetzt.

Ausgehend von den mannigfaltigen denkbaren menschlichen Gütern, die sich

jeweils in die unterschiedlichsten Richtungen erweitern und vervollkommnen lassen

(man denke an die Mathematik) muss irgendeine Art von Auswahl getroffen

werden. Die Frage ist, welche Faktoren bei der Entscheidung eine Rolle spielen. In

wie weit ist der AG dabei dominierend?

Eine weitere Frage der ich in den folgenden Abschnitten nachgehen möchte ist, ob

der AG tatsächlich ein homogenes gedankliches Konstrukt ist, oder ob seine

Wirkung auf uns als Motivationsprinzip und durch andere als externer Faktor als zwei

unabhängige Elemente angesehen werden können. Über diese Frage werde ich dazu

kommen zu diskutieren, ob die Annahme des AG plausibel ist oder nicht. Rawls

selbst formuliert den Einwand, der AG sehe wie ein philosophisches Prinzip aus, für das

wenig spricht. Die von John Rawls vorgebrachte Verteidigung mit Verweis auf die

Entwicklung von Kindern und die Tatsachen des Alltagslebens ist rein empirisch

und damit nicht sehr überzeugend. Dennoch scheint vieles für ihn zu sprechen.

Wenn der Aristotelische Grundsatz tatsächlich erklären kann, wie Menschen aus sich

selbst heraus Lust am Tätigsein schöpfen und der Quell für gegenseitige

Anerkennung und damit Basis für ein erfolgreiches menschliches Gemeinwesen ist,

spricht auch einiges dafür, dass er in seiner vorgelegten Formulierung richtig ist, und

kann ohne Bedenken zur Aufstellung der Liste der Grundgüter im Urzustand

herangezogen werden.
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