Handlungsmöglichkeiten der Kindertagesstätte bei Vernachlässigung


ISBN 9783656337881
88 Seiten, Taschenbuch/Paperback
CHF 39.60
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 2,0, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (Angewandte Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Soziale Arbeit, Sozialarbeit, Soziapädagogik, Pädagogik, Erziehungswissenschaften, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland hat jedes Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum

Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Kindertagesstätte. Das Angebot an Plätzen

in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren und nach Schuleintritt ist

bedarfsgerecht zu gestalten. Kindern unter drei Jahren ist ein Platz in der Kindertageseinrichtung

vorzuhalten, wenn die Erziehungsberechtigten erwerbstätig sind oder sich in

Ausbildung befinden (vgl. § 24 Abs. 1,2,3 SGB VIII).

Die Aufgaben der Kindertagesstätte fasst der Gesetzgeber in § 22 SGB VIII zusammen.

Danach sollen Tageseinrichtungen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen,

gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in

der Familie ergänzen und unterstützen sowie die Eltern bei der Vereinbarung von

Familie und Beruf unterstützen. Der Förderauftrag der Kindertagesstätte bezieht sich

dabei auf die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes auf sozialer, emotionaler,

körperlicher und geistiger Ebene (vgl. § 22 Abs. 2,3 SGB VIII). Damit ist der Bildung-,

Erziehungs und Betreuungsauftrag der Kindertagesstätten grundlegend festgelegt.

Spezifiziert wird er in den Bildungsplänen der Länder, welche sich mit den Mitteln und

Methoden der Umsetzung befassen.

Was aber, wenn die Erzieherin bei der Umsetzung dieser Aufgaben das Gefühl hat, dass

es einem Kind an Nahrung oder Zuwendung mangelt, dass hygienische Grundlagen

nicht beachtet, Interessen des Kindes missachtet werden? Wie definiert sich die Grenze,

die das Einschreiten der Erzieherin in die grundsätzlichen Rechte der Eltern auf

Erziehung und Betreuung ihres Kindes rechtfertigt? Die Kindertagesstätte ist eine

familienergänzende Einrichtung, muss sich den Erziehungsvorstellungen, Werten und

Normen der Eltern also unterordnen. Ist die Kindertagesstätte trotzdem in der

Verantwortung, die Situation des Kindes zu verbessern? Und welche Möglichkeiten gibt

es? Welchen Stellenwert haben Datenschutz und Schweigepflicht in diesem Verfahren?

Welche Konsequenzen gibt es, wenn die Erzieherin die Situation des Kindes falsch

einschätzt?

Zwar hat das Jugendamt in Zusammenarbeit mit Trägern von Einrichtungen und

Diensten sicherzustellen, dass die Fachkräfte der Einrichtungen den Schutzauftrag

wahrnehmen und notwendige Schritte ergreifen (vgl. § 8a Abs. 2 SGB VIII). [.]
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