Gentechnikrecht im Wettbewerb der Systeme


ISBN 9783540638711
Taschenbuch/Paperback
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Inhaltsangabe1.Teil: Einleitung.- § 1 Gegenstand und Gang der Untersuchung.- 2. Teil: Wissenschaftliche Grundlagen.- §2 Gentechnik.- I. Die Zelle und ihre Produkte.- II. Das genetische Programm der zellulären Produktion.- III. Die gezielte Neuprogrammierung des genetischen Programms.- 1. Isolierung und Herstellung von DNA-Abschnitten.- 2. Neukombination von DNA.- 3. Transformation und Selektion.- § 3 Die Problematik der absichtlichen Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt.- I. Begriff und Bedeutung der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt.- 1. Begriff der Freisetzung.- 2. Vergleich der gentechnischen Veränderung von Organismen mit den klassischen Methoden der Züchtung.- 3. Ziele der gentechnischen Veränderung eines freizusetzenden Organismus und praktische Anwendungsbereiche.- a) Pflanzen.- b) Mikroorganismen.- c) Tiere.- d) Viren.- II. Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt.- 1. Vorbemerkungen zu "konventionellen" Freisetzungsrisiken.- 2. Das gentechnikspezifische Risiko absichtlicher Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt (dargestellt am Beispiel transgener Pflanzen).- a) Die besondere Qualität gentechnischer Eingriffe (Positionseffekte, Kontextstörungen).- b) Physiologische Veränderungen transgener Pflanzen.- c) Horizontaler Gentransfer aus transgenen Pflanzen und dessen ökologische Auswirkungen.- d) Verwilderung transgener Pflanzen und deren ökologische Auswirkungen.- e) "Evolutionäre Risiken" transgener Kulturpflanzen.- f) Schlußfolgerungen: hypothetische Risiken und das Problem der "Beweislastverteilung".- g) Der empirische Befund: keine gentechnikspezifischen Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt.- 3. Teil: Die Steuerung der Regulierung unter Bedingungen empirischer Ungewißheit durch das Verfassungsrecht.- § 4 Die Steuerung der Freisetzungsregulierung durch das deutsche Verfassungsrecht.- I. Verfassungsrechtliche Vorgaben.- 1. Die grundrechtlichen Freiheiten.- a) Die Freiheit der Wissenschaft.- aa) Keine tatbestandlichen Eingrenzungen des Schutzbereichs.- bb) Die Problematik der verfassungsimmanenten Schranken (Umweltschutz, Nachweltschutz und Tierschutz).- cc) Der objektive Grundrechtsgehalt der Wissenschaftsfreiheit.- b) Die Freiheit der Berufsausübung: Freisetzungsregulierung als Berufsausübungsregelung.- c) Die Gewährleistung des Eigentums: Freisetzungsregulierung als Eigentumsnutzungsregelung.- 2. Die grundrechtlichen Schutzpflichten, insbesondere bei technischen Risiken.- a) Zur Herleitung der staatlichen Schutzpflichten aus den Grundrechten.- b) Die Reichweite der grundrechtlichen Schutzpflichten, insbesondere im Hinblick auf die Risiken der Technik.- aa) Die Abgrenzung von "Gefahr" und "Risiko": Kriterium des Standes des Erfahrungswissens über Schadensabläufe.- bb) Das "Restrisiko": Kriterium der Vorstellbarkeit eines Schadensablaufs.- cc) Das "hinnehmbare" "Risiko".- c) Die Erfüllung der grundrechtlichen Schutzpflichten.- d) Der Adressat der grundrechtlichen Schutzpflichten.- e) Der Anspruch des Einzelnen auf staatlichen Schutz.- 3. Der Parlamentsvorbehalt.- a) Erweiterung des Gesetzesvorbehalts zum Parlamentsvorbehalt durch die "Wesentlichkeitstheorie".- b) Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen als wesentlicher normativer Bereich.- c) Die wesentlichen Entscheidungen im Bereich der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen.- d) "Erledigung" der Wesentlichkeit durch Vorwegnahme der wesentlichen Entscheidungen in der EG-Freisetzungsrichtlinie.- II. Die verfassungsrechtliche Steuerung der Regulierung der hypothetischen Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen.- 1. Pflicht zur Regulierung.- a) Inpflichtnahme des Staates durch grundrechtliche Schutzpflichten im Zusammenspiel mit dem Parlamentsvorbehalt.- b) Verfassungsrechtliches Technikverbot durch gesetzgeberisches Unterlassen?.- 2. Befugnis zur Regulierung.- a) Einschränkung grundrechtlicher Frei
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