Vollstreckbare Urkunden sind die durch freiwillige Unterwerfung des Schuldners entstandenen Urkunden, die eine befugte Urkundsperson (in der Regel ein Notar, aber in bestimmten Fällen auch ein Jugendamt) ausstellt und die eine Zwangsvollstreckung in gleicher Weise ermöglichen wie ein Gerichtsurteil. Häufig sind sie bei Grundstücksgeschäften und der Bestellung von Grundpfandrechten. Sie spielen daher auch in der Bankpraxis eine große Rolle.
Inhalt
rechtliche Grundlagen
Beurkundungsverfahren
Unterwerfung wegen eines Anspruchs
Vollstreckungsklausel zur vollstreckbaren Urkunde
Zwangsvollstreckung aus der Urkunde
vollstreckbare Urkunden außerhalb der ZPO
intertemporäre, interlokale und internationale Aspekte der vollstreckbaren Urkunde
Vorteile auf einen Blick
mit Risikobegrenzungsgesetz und anderen gesetzlichen Neuregelungen
mit neuester Rechtsprechung
mit neuen und neu gefassten Europäischen Verordnungen
mit zahlreichen Formularen für die Praxis
Zielgruppe
Für Notare, Banken, Jugendämter, Verwaltungsbehörden, Rechtsanwälte, Richter, Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher.