Für die patentrechtliche Praxis sind Prüfung, Durchsetzung und Abwehr behaupteter oder tatsächlicher Ansprüche wegen Patentverletzung von entscheidender Bedeutung. Ob im konkreten Fall ein Patent verletzt ist, hängt davon ab, wie sein Schutzbereich definiert ist und ob eine patentrechtlich verbotene gewerbliche Gebrauchshandlung vorliegt. Wegen der Verschränkung und Überlagerung verschiedener Schutzsysteme (deutsches und ausländisches nationales Patentrecht, EPÜ, künftig Europäisches Gemeinschaftspatent nach der GemPatVO) ist es besonders schwierig, die materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen und die Verfahrensarten bei den Patentämtern und vor deutschen und europäischen Gerichten zu überblicken.
Dieser Grundriss bietet Berufseinsteigern und noch nicht spezialisierten Praktikern eine fundierte Einführung. Der Autor berücksichtigt auch künftige Entwicklungen wie das Europäische Gemeinschaftspatent.
Teil A. Die Patentverletzung
Der Wortsinn des Patents
Die Äquivalenz
Die Verletzungshandlung
Teil B. Die Ansprüche aus der Verletzung
Die Aktiv und die Passivlegitimation
Der Unterlassungsanspruch
Der Schadensersatzanspruch
Der Restschadensersatz und der Bereicherungsanspruch
Der Entschädigungsanspruch
Der Auskunfts und Rechnungslegungsanspruch
Der Beseitigungs, insbesondere Vernichtungsanspruch
Teil C. Das Verfahren
Vorbereitungsmaßnahmen Beweis und Besichtigungsverfahren Nutzbarmachung von Saisie Contrefaçon und Search Order (Anton Piller Order) Gerichtsstandssicherung
Verwarnung und Berechtigungsanfrage Erledigung durch Unterwerfung
Sachliche, örtliche und internationale Zuständigkeit für Verletzungsklage, negative Feststellungsklage und Verfügungsantrag
Klageanträge Kombination von Patentansprüchen Mehrheit von Schutzrechten Klagebegründung
Verteidigung des Beklagten
Schriftliches Vorverfahren früher erster Termin Sachverständigenbeweis
Kosten
Negative Feststellungsklage
Verfügungsverfahren
Vollstreckung von Unterlassungs, Auskunfts und Vernichtungstiteln
Für Rechts und Patentanwälte, Rechtsabteilungen von Wirtschaftsunternehmen, Beamte des DPMA und des EPA, Richter der für Gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Kammern der Landgerichte bzw. Senate der Oberlandesgerichte, des BPatG und des BGH.