Adonia Verlag: Der VorsorgePlaner - Bretzinger, Otto N - Akademische

Der VorsorgePlaner

mit Checklisten, Formularen und Dokumenten zu Vermögen, Patientenverfügung, Vors
Akademische
ISBN 9783965333710
288 Seiten, Taschenbuch/Paperback
CHF 29.25
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Der VorsorgePlaner: Mehr als nur Patentienverfügung & Testament

Mit dem VorsorgePlaner von Steuertipps haben Sie ein umfassendes und rechtssicheres Paket in der Hand, um für den Fall von Krankheit, Unfall oder Tod schon heute alle wichtigen Dinge zu regeln. Damit Sie in Ruhe bestimmen können, was Im Fall eines Unfalls, einer schweren Krankheit im Alter oder dem Todesfall geschehen soll, werden Sie Schritt für Schritt beim Vorbereiten und Ausfüllen der Formulare begleitet.

Für den Notfall & Krankheit im Alter vorsorgen

Auch wenn es im Alltag weit weg scheint: Ein Unfall oder eine Krankheit kann jeden von uns ohne Ankündigung treffen. Und das so sehr, dass ein Arbeiten nicht mehr möglich ist oder wir sogar gar keine Entscheidungen mehr für uns alleine treffen können.



Um auf diese Fälle richtig vorbereitet zu sein, stellt der VorsorgePlaner Plus von Steuertipps alle



Muster

,



Formulare

und



Checklisten

zur Verfügung, damit Sie sich vorbereiten können.







Sie sollten nicht nur regeln, wer im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls für Sie Entscheidungen treffen soll und darf. Sie sollten Ihren Angehörigen oder Freunden, die im Notfall die Verantwortung übernehmen würden, die Aufgabe so leicht wie möglich machen. Dazu gehört auch eine



Aufstellung aller Versicherungen

, die Sie für den Notfall abgeschlossen haben, sowie eine



Aufstellung der jeweiligen Ansprechpartner

. Alle wichtigen Dokumente sollte Sie für den Notfall zusammengestellt haben.





Achten Sie auch darauf, dass die Menschen, die sich um Sie kümmern sollen, die



notwendigen Vollmachten

zur Verfügung haben. Dazu zählen zum Beispiel eine gültige



Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

und bestenfalls eine



Patientenverfügung

.





Auch die



Entbindung von der Schweigepflicht

für Ärzte gehört in einen Vorsorgeplaner hinein. Nur mit diesen rechtssicheren Dokumenten kann von Ihnen ausgewählte Person auch für Sie und in Ihrem Sinne handeln.





Neu in der 17. Auflage ist die



Ehegattennotvertretung

, die Ihnen in den ersten Wochen nach einem Unfall oder Krankheit hilft alles wichtige für Ihren Ehepartener regeln zu dürfen.







Daher finden Sie im VorsorgePlaner zu jedem Thema die passenden Formulare und Checklisten, damit Sie keine Angaben vergessen. Eine Auflistung der notwendigen Dokument finden Sie ebenfalls. Darüber hinaus gibt es immer einen Ratgeberteil, der Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützen soll. Neue Elementen wie



"Die 10 wichtigsten Regeln bei."

und



"Die häufigsten Fehler bei."

helfen Ihnen in der 17. Auflage Schritt für Schritt an alles zu denken. Auch zeigen wir Ihnen auf welche Personengruppen welche Vorsorgelemente benötigen.





Vorbereitet auf den Ernstfall: Risiko Krankheit im Alter



Auch wenn wir nicht gerne darüber nachdenken, aber ab einem bestimmten Alter wird es immer wahrscheinlicher, dass uns eine



Krankheit

so schwer trifft, dass wir Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können.





Grundsätzlich besteht dieses Risiko auch für junge Erwachsene und Menschen, die in der Mitte des Lebens stehen, die Wahrscheinlichkeit steigt jedoch, je älter man wird. Mit dem Alter kommen altersbedingte Krankheiten hinzu und es häufen sich die chronischen Erkrankungen.

Für diesen Lebensabschnitt sollten Sie darüber nachdenken, welche Regelungen Sie sich im Fall einer schweren Krankheit wünschen. Wichtig ist festzulegen, wer sich um Sie kümmern soll, sollten Sie Betreuung oder Pflege brauchen.

Reicht eine



Betreuungsverfügung

aus oder sollten Sie eine



Vorsorgevollmacht

erstellen?





Wer ist die



geeignete Person

, die im schlimmsten Fall für Sie sorgen kann?





Kann Ihr



Ehepartner im Krankheitsfall die Pflege übernehmen

, oder ist es sinnvoll eine Person außerhalb der Familie zu bestimmen? Leben Ihre Kinder oder andere Familienmitglieder in Ihrer Nähe?







Unser VorsorgePlaner geht genau auf diese Fragen ein und gibt Ihnen Hilfestellungen. Machen Sie sich in gesunden Zeiten in Ruhe Gedanken über eine



sinnvolle und sichere Regelung

, damit im Ernstfall alle Angaben verfügbar sind und nach Ihren Vorstellungen gehandelt werden kann.





Mit dem schriftlichen Festhalten Ihrer Wünsche und Vorstellungen machen Sie es Familienmitgliedern und Freunden sogar einfacher. Denn es entfällt ein Raten, was sich die Eltern denn gewünscht hätten und ob eine Entscheidung in ihrem Sinne gewesen wäre. Teilen Sie Ihrer Familie Ihre Vorstellungen so gut es geht schon heute mit: Der VorsorgePlaner mit Checklisten, Formularen und Mustern macht Ihnen die Regelungen Ihrer Wünsche so einfach wie möglich.

Formulare & Vorlagen für Patientenverfügung, Krankheit u. Nachlass

Der VorsorgePlaner Plus beinhaltet alle für Sie notwendigen Formulare und Vorlagen. Diese werden auf dem neuesten Stand gehalten und sind daher rechtssicher. Welche Verfügung oder Vollmacht für Ihre Situation sinnvoll und passend ist, können Sie im Ratgeberteil des VorsorgePlaner herausfinden und gleich regeln. In den folgenden Abschnitten können Sie lesen, welche Verfügung oder Vollmacht was regelt und wie Sie diese am besten erstellen.

Patientenverfügung als fertiges Formular nach Anforderungen des BGH



Mit einer



Patientenverfügung

legen Sie fest,



wer

für Sie über



medizinische Hilfen und Maßnahmen entscheiden soll,

wenn Sie selbst diese Entscheidungen nicht mehr fällen können. Auch wenn im Zusammenhang mit der Patientenverfügung oft über



lebenserhaltende

oder



lebensverlängernde Maßnahmen

diskutiert wird, ist das nur ein Teil, der in der Patientenverfügung geregelt wird. Im Gegensatz zu anderen Verfügungen können Sie aber in der Patientenverfügung Ihren



Willen dokumentieren, was mit Ihnen passieren soll

. Wie Sie dies rechtssicher tun, zeigt Ihnen das



Formular Patientenverfügung

in unserem VorsorgePlaner. Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (



BGH

) zur Patientenverfügung sind selbstverständlich in dem Formular umgesetzt.





Vorsorgevollmacht - Vormundschaft im Pflegefall regeln



Sollten Sie nicht mehr im Stande sein, Entscheidungen für sich zu treffen, dann muss jemand die



Entscheidungen für Sie treffen

. Wollen Sie verhindern, dass das Amt jemanden für diese Aufgabe bestellt, dann können Sie eine



Person Ihres Vertrauens auswählen

und diese mit der Vormundschaft für Sie betrauen. Im Gegensatz zu einer Patientenverfügung bestimmen Sie hier,



wer

für Sie



Entscheidungen

treffen soll, aber



nicht

,



wie

diese Entscheidungen aussehen sollen.







Der VorsorgePlaner Plus gibt Ihnen



Vorlagen

und



Muster

für die



Vorsorgeverfügung

. In einem



Ratgeberteil

können Sie



Erklärungen

zu allen relevanten Aspekten finden und erhalten dazu wichtige Tipps. Unter anderem beantwortet der Ratgeber Fragen zur



Gültigkeit einer Vorsorgevollmacht

, die



Unterschiede zur Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung

und zur



Aufbewahrung der Vorsorgevollmacht

.





Betreuungsverfügung - Entscheidungen über die Patientenverfügung hinaus



Eine



Betreuungsverfügung

tritt erst in Kraft, wenn ein



Gericht

entscheidet, dass Ihr gesundheitlicher Zustand keine eigenen Entscheidungen mehr zulässt und



jemand anderes

die



Entscheidungen für Sie

treffen muss. Für diesen Fall können Sie mit einer Betreuungsverfügung bestimmen,



wer diese Person sein

soll. Haben Sie keine Betreuungsverfügung oder eine andere Verfügung, dann sucht das Gericht eine aus seiner Sicht geeignete Person zur Betreuung aus. Gerade, wenn alterstypische Erkrankungen wie Alzheimer, Demenz oder allgemeiner Verfall drohen, sollten Sie hier Vorsorge treffen und eine Regelung bereit liegen haben. Wie sich die Betreuungsverfügung von anderen Verfügungen unterscheidet, für wen sie in welcher Situation passend ist und wie sie rechtssicher geschrieben wird, stellt Ihnen der VorsorgePlaner dar. Zusätzlich finden Sie das Formular Betreuungsverfügung und eine C...

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