Der Umgang mit 'Asozialen'. Das Bewahrungsgesetz als Kontinuität zwischen Weimar


ISBN 9783346918833
28 Seiten, Taschenbuch/Paperback
CHF 22.05
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Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg, Note: 1,7, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Geschichtswissenschaften), Veranstaltung: Die nationalsozialistische Volksgemeinschaft. Gesellschaft, Krieg und Holocaust, 1933-1945, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit möchte die historische Entwicklung der Debatte um ein Bewahrungsgesetz und die verschiedensten Entwürfe zu einem solchen Gesetz unter der Fragestellung "Der Umgang mit Asozialen - Das Bewahrungsgesetz als Kontinuität

zwischen Weimarer Republik und Nationalsozialismus?" genauer untersuchen.



Hierbei wird zuerst der Begriff asozial erläutert und die Sozialpolitik und Theorien der Rassenhygiene Anfang des 20. Jahrhunderts umrissen. Der Hauptteil widmet sich zunächst der Zeit der Weimarer Republik und anschließend der Zeit des Nationalsozialismus. Um die Frage der Kontinuität zu bearbeiten, analysiert Kapitel 4, inwiefern das Bewahrungsgesetz und seine Forderungen zwischen 1933 und 1945 diskutiert wurden. Anschließend werden die Forschungsergebnisse im Fazit zusammengefasst.



Die Verfolgung von sogenannten Asozialen fand im Nationalsozialismus ihren traurigen Höhepunkt, hatte ihren Anfang aber bereits deutlich früher. Die Vision des besseren Menschen und die Einstufung in hochwertigeres und minderwertigeres Leben lassen sich bis in die Antike zurückführen und resultierten in der Bildung und Stigmatisierung von Gruppen gesellschaftlicher Außenseiter:innen. Althergebrachte soziale Probleme fanden ihre Lösungsansätze seit jeher in einem Selektierungsgedanken, der die häufig dafür schuldiggesprochenen gesellschaftlich minderwertigen Personen zu Randgruppen der Gesellschaft machte.



Die Bewahrung per Gesetz, der als asozial stigmatisierten Personen, sollte dabei Abhilfe schaffen. Die Diskussion um eine Bewahrungsgesetz zieht sich hierbei wie ein roter Faden durch die deutsche Geschichte der öffentlichen Wohlfahrt. Denn in der Weimarer Republik sowie auch im Nationalsozialismus hing die Frage des Umgangs mit Asozialen unmittelbar mit der Forderung nach einem Bewahrungsgesetz zusammen.
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