Der Nichtverbreitungsvertrag der Vereinten Nationen - Ein (un)wirksames Instrume


ISBN 9783656330738
24 Seiten, Taschenbuch/Paperback
CHF 22.05
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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Region: Sonstige Staaten, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Sprache: Deutsch, Abstract: In meiner Arbeit soll es darum gehen, aufzuzeigen, inwiefern der Nichtverbreitungsvertrag

der Vereinten Nationen wirkungsvoll ist. Als Beispiel soll hierfür der Konflikt

um das Iraner Atomprogramm gelten. Um diesen Konflikt näher untersuchen zu

können und ihn mit dem Nichtverbreitungsvertrag in Verbindung bringen zu können,

werde ich die Außenpolitik zweier wichtiger ständiger Sicherheitsratsmitglieder,

USA und Russland, in Bezug auf das iranische Atomprogramm darstellen und versuchen

Schlüsse für die Gründe der jeweiligen Außenpolitik zu ziehen. Die USA und

Russland habe ich deswegen als Beispiel für die Außenpolitik gegenüber dem Iran

herangezogen, da sowohl die USA als auch Russland zu den Unterzeichnern des

Nichtverbreitungsvertrags der Vereinten Nationen gehörten und somit erhebliches

Interesse an der Nichtverbreitung von Atomwaffen haben, wie sie der Iran droht bauen

zu können. Des Weiteren werde ich noch die Außenpolitik Deutschlands in Bezug

auf das Iraner Atomprogramm betrachten, obwohl Deutschland kein ständiges Mitglied

im UNSicherheitsrat ist, so ist es als mit der Unterzeichnung und Ratifizierung

des Nichtverbreitungsvertrages dafür verantwortlich, die Einhaltung des Vertrages

durch die einzelnen Vertragspartner mit zu kontrollieren.

Der Nichtverbreitungsvertrag trat im Juli 1970 offiziell in Kraft, wurde aber schon

1968 von den USA, Russland (damals noch Sowjetunion) und Groß-Britannien unterzeichnet.

Deutschland unterzeichnete den Nichtverbreitungsvertrag 1969, der Iran

hat den Nichtverbreitungsvertrag sogar schon ein Jahr früher unterzeichnet und ebenfalls

1970 ratifiziert. Der Nichtverbreitungsvertrag beinhaltet die Ächtung von ABCWaffen,

deren Nichtverbreitung, sowie das Verbot mit Waren zu handeln, die zum

Bau von Nuklearwaffen genutzt werden können. Um zu gewährleisten, dass die einzelnen

unkte des Vertrages von den einzelnen Unterzeichnerstaaten eingehalten werden

hat der UNSicherheitsrat folgende Kontrollinstanz ins Leben gerufen: Die Internationale Atomenergiebehörde, die unangekündigt Inspektionen in Ländern durchführen

kann, von denen angenommen wird, dass sie vorhaben, Nuklearwaffen zu

bauen und auch die Technologie dafür haben.

Nun hat der Iran schon in den 60er Jahren damit begonnen, ein Atomprogramm

im eigenen Land auf die Beine zu stellen. Die Atomenergie sollte allein der Stromversorgung

im Land dienen. [.]
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