Das neue Patientenrechtegesetz


ISBN 9783406656477
Taschenbuch/Paperback
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Das am 26.2.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) bündelt die bisher verstreuten Regelungen zum Behandlungsvertrag und normiert die durch die Rechtsprechung entwickelten Regelungen. Das Rechtsverhältnis Behandelnder - Patient erhält damit eine klare gesetzliche Grundlage.

Das Werk erklärt in verständlicher Weise die gesetzliche Regelung der §§ 630a - 630h BGB. Dabei steht das Synallagma von Rechten und Pflichten im Vordergrund. Der durch den Behandlungsvertrag für Patient und Arzt geschaffene Rahmen führt zu Transparenz für beide Seiten. Der Behandelnde findet einen Überblick über seine Pflichten; dem Patient wird aufgeführt, welche Pflichten (nicht) erfüllt wurden.

Den Leser erwarten Ausführungen u.a. zu:



Behandlungsvertrag

Behandlungs und Arzthaftungsrecht

Informationspflichten und Vorgehensweise bei Behandlungsfehlern

Zwei Checklisten für die Praxis am Ende des Werkes runden die Ausführungen ab und fassen diese für den Behandelnden und Patienten jeweils gesondert zusammen (Behandelnder: "Qualitätsmanagement für Patientenrechte"; Patient: "Durchsetzung von Rechtsansprüchen"). Soweit für das Verständnis des Lesers erforderlich, werden in Bezug genommene Gesetzestexte abgedruckt.

Vorteile auf einen Blick

aktuell zum Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes

komprimierte Darstellung für die Praxis

objektive Darstellung, die sich an den Patienten und den Behandelnden gleichermaßen richtet

Checklisten für einen schnellen Überblick

Zur Autorin

Prof. Dr. Ute Walter ist als Fachanwältin und langjährig tätige Rechtsanwältin Expertin auf dem Gebiet des Medizinrechts. Zudem betreut sie Studierende im Rahmen ihres Lehrauftrages an der Universität Regensburg im Schwerpunkt Medizin- und Gesundheitsrecht.

Zielgruppe

Für Patienten, Krankenhäuser, Ärzte und deren Verbände; aber auch Rechtsanwälte und Richter, die sich einen schnellen Überblick über die Neuerungen im Patientenrecht verschaffen wollen.
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