Das Verfahren gegen Albrecht von Wallenstein (1634)


ISBN 9783640259250
28 Seiten, Taschenbuch/Paperback
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Universität Wien (Institut für Österreichische Geschichtsforschung), Veranstaltung: Politische (Straf-)Prozesse in der Habsburgermonarchie (1522-1918), Sprache: Deutsch, Abstract: Der gewaltsame Tod Albrechts von Wallenstein am 25. Februar 1634 zählt in vielerlei Hinsicht zu den bedeutendsten Ereignisse des Dreißigjährigen Krieges. Einerseits erregten die Vorkommnisse in der böhmischen Grenzstadt Eger sowohl auf katholischer als auch auf protestantischer Seite bereits zeitgenössisch große Aufmerksamkeit und führten zu einer scharfen publizistischen Kontroverse. Andererseits wurde die Wallenstein-Frage seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts zu einem der beherrschenden Themen in der deutschsprachigen Historiographie. Worin diese Bedeutung genau liegt ist dabei in der Forschung umstritten, zumal in der Beantwortung dieser Frage oftmals bereits eine Stellungnahme in Hinblick auf die weiterreichende Frage nach der Schuld Wallensteins bzw. nach der Richtigkeit des kaiserlichen Vorgehens gegen ihn liegt. [.] Im Rahmen dieser Hausarbeit wird darauf aufbauend untersucht werden, wie in der Geschichtsforschung die Frage nach der Schuld des Generalissimus zu unterschiedlichen Zeiten beantwortet wurde. Welche Bedeutung wurde entscheidenden Faktoren wie den Göllersdorfer Abmachungen oder dem 1. Pilsener Revers zugemessen? Eine zweite Leitfrage soll die nach der rechtshistorischen Legitimität des kaiserlichen Vorgehens sein. Dabei ist grundsätzlich fraglich, wie dieses juristisch überhaupt zu klassifizieren ist. Während in der Forschung immer wieder von einem in Wien abgehaltenen Geheimprozess gegen den Herzog gesprochen wird, wendet etwa Christoph Kampmann dagegen ein, dass von einem solchen Untersuchungsverfahren nicht gesprochen werden könne. Anders formuliert: inwieweit ist der Fall Wallenstein überhaupt als politischer (Straf-) Prozess einzustufen?
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