Bernhard Windscheid und die Begriffsjurisprudenz. Die Pandektendogmatik im späte


ISBN 9783668081017
56 Seiten, Taschenbuch/Paperback
CHF 32.05
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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 13, Universität Hamburg (Seminar für Römisches Recht und Vergleichende Rechtsgeschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit setzt die Arbeiten von Rückert (Beitrag zu Windscheid in Methodik des Zivilrechts) und Falk (Ein Gelehrter wie Windscheid) fort, sodass diese und jene Schrift auch die Grundlage selbiger bilden; sie vereinigt die Darstellung der zivilrechtlichen Spätpandektendogmatik am Beispiel von Bernhard Windscheid mit der Fragestellung, inwieweit die noch immer vorherrschende Kritik an der sog. Begriffsjurisprudenz haltbar ist.



Möge dies auch nur ein Tropfen auf einen heißen Stein sein, so ist es noch erforderlich, wenn nicht sogar geboten, das Bewußtsein der Juristen der heutigen Zeit zu schärfen, dass vor dem Inkrafttreten des BGB gerade nicht eine Jheringscher Konstruktionsfanatismus herrschte, der nichts anderes kannte als den Richter als Subsumptionsautomaten, fernab jeder interessen-orientierten Einzelfallgerechtigkeit, der ausschliesslich das positiv-normative Recht predigte und von Gerechtigkeitsprinzipien und überpositiven Richtigkeits-Ansprüchen nichts hören wollte.



Das Studium der Pandektendogmatik ist das Tor zu einem tieferen Verständnis nicht nur der Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunders, sondern insbesondere auch des geltenden Rechts und dessen stetiger Entwicklungskontinuität, die sich nicht durch plötzliche dogmatische Umwandlungen oder Meinungsumschwünge vollzog.



Die Widerlegung dieser einseitigen und polaren Betrachtungsweise soll somit Ziel der Abhandlung neben der Darstellung der Pandektendogmatik des späten 19. Jahrhunderts am Beispiele Windscheids sein. Auch wird inzident an gegebener Stelle die Methodik des Nationalisozialismus beleuchtet, um zu zeigen, wohin grenzenlose Interessenabwägung führen kann, um die Erkenntnis zur letztlich hier vertretenen Ansicht, der Kombinationslehre von Interesse und Begriff, zu erleichtern.
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