Beck'scher AEG Kommentar


ISBN 9783406639975
Gebunden/Hardcover
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Das Allgemeine Eisenbahngesetz gilt für den Betrieb von Eisenbahnen im Personennah- und Fernverkehr sowie im Güterverkehr. Es regelt die wesentlichen für den Betrieb von Eisenbahnen zu berücksichtigenden Rechtsmaterien. Dazu zählen die Eisenbahnaufsicht einschließlich der Genehmigung des Eisenbahnbetriebs, die Schaffung einer wettbewerbsgerechten Aufgabenteilung der einzelnen Dienstleister, insbesondere aber die Regulierung von Schienenwegen sowie das Planfeststellungsverfahren für den Bau neuer Schienenwege. Dabei sind die Regulierungsbestimmungen auch für andere regulierte Wirtschaftszweige von besonderer Bedeutung. Das eisenbahnrechtliche Planfeststellungsverfahren hat dagegen Modellcharakter für das straßen- und das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren.

Der Kommentar enthält eine umfassende sowie rechtspraktisch und wissenschaftlich fundierte Kommentierung der Regelungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Dabei wird besonderer Wert auf die Verwertung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und anderer Gerichte gelegt. Der breite und vertiefte Ansatz der Kommentierung sowie die jeweils entwickelten Perspektiven machen das Werk auch für andere regulierte Wirtschaftszweige sowie für die Bereiche des Straßen- und Binnenschifffahrtsverkehrs zu einem wichtigen Nachschlagewerk.

Vorteile auf einen Blick

besonderer Blick auf die aktuelle Rechtsprechung

vertiefte, wissenschaftlich fundierte und detailreiche Kommentierung

Autorenteam aus Praktikern

Zur Neuauflage

Die Neuauflage berücksichtigt bei den Kommentierungen insbesondere die Gesetzesänderungen des VwVfG durch das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG) sowie des AEG durch das Siebte und Achte Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften.

Zielgruppe

Für Eisenbahnunternehmen, Eisenbahnaufsichtsämter, Planfeststellungsbehörden in den Bereichen des Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehrs, Planungs- und Vermessungsbüros, im Verwaltungsrecht tätige Rechtsanwälte, Verwaltungsgerichte.
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