Das Bundesstatistikgesetz bestimmt unter Beachtung der im sog. Volkszählungsurteil des BVerfG vorgegebenen Grundsätze den Rahmen, an dem sich Gesetze und andere Rechtsvorschriften bei der Regelung von einzelnen statistischen Erhebungen orientieren müssen.
Dazu beschreibt das Gesetz allgemein die Aufgaben und Zwecke der Bundesstatistik, die in der laufenden Erhebung, Sammlung, Aufbereitung und Darstellung von Daten über Massenphänomene bestehen.
Wesentliche Regelungsgegenstände des Gesetzes sind: - Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
Zusammenarbeit der statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Anordnungen von Bundesstatistiken einschließlich der Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung
Nutzung von Verwaltungsdaten
Erhebungen für besondere Zwecke
Aufbereitung von Daten aus dem Verwaltungsvollzug
elektronische Datenübermittlung
Zusammenführung von Daten
Erhebungs und Hilfsmerkmale
Auskunftspflichten
Geheimhaltung
Statistische Erhebungen der Europäischen Union
Vorteile auf einen Blick - einzige aktuelle Kommentierung zum Gesetz
gibt konkrete Antworten auf Fragen der Praxis
wertet die maßgebliche Rechtsprechung und die Praxis des Statistischen Bundesamtes und der Statistikämter der Länder aus
Zielgruppe
Für Statische Ämter des Bundes und der Länder, andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, zu deren Aufgaben statistische Aufgaben zählen, sowie mit dem Statistikrecht befasste Gerichte und Vertreter aus der Rechtsanwaltschaft.