Die Neubearbeitung 2021 der §§ 535-556g (Bd. 1) sowie der §§ 557-580 (Bd. 2) setzt u.a. Schwerpunkte auf: - die Auswirkungen der Corona-Krise inkl. Kündigungsschutz, die Mietpreisbremse, die Möglichkeiten des Vermieters zur Mieterhöhung und umfassend zur Beendigung des Mietverhältnisses (u.a. bei Insolvenz des Mieters)
den neuen § 554 BGB: Barrierereduzierung, EMobilität und Einbruchsschutz
Auseinandersetzung mit wichtigen Entscheidungen, insbesondere zu Modernisierungsmaßnahmen, Betriebskosten und Nebenkostenrecht, zum Eigenbedarf, zur Kündigung wegen Pflichtverletzungen des Mieters, zur außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses und der sog. Sozialklausel